Um Deinen Lernfahrausweis zu erhalten musst Du die nachfolgenden Punkte in der angegebenen Reihenfolge abarbeiten.
1. Nothilfe - Kurs
Du möchtest den Lernfahrausweis der Kategorien A oder B
oder der Unterkategorie A1 oder B1 beantragen?
Dann musst Du zuerst den „Nothilfe – Kurs“ besuchen.
Ohne
diesen Nachweis kannst du das Anmeldeformular bei der MFK nicht einreichen.
Anerkannte Organisationen wie der Samariterverein oder
auch bestimmte Fahrschule mit entsprechender Zusatzausbildung führen solche Kurse
durch.
Der Kurs besteht aus 10 Lektionen (verteilt auf 4 bis 5 Tage oder ein Wochenende). Nach absolviertem Kurs erhältst Du die benötigte Bescheinigung.
Innerhalb der nächsten 6 Jahre solltest Du nun ein Antragsformular einreichen, denn so lange ist die Bescheinigung gültig. :-)
Anmerkung:
MFK heisst in den meisten anderen Kantonen Strassenverkehrsamt und der „Nothilfe – Kurs“ steht für Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen oder im Volksmund auch Nothelfer genannt.
2. Lernfahrgesuch
Das Anmelde-Formular kannst Du hier Downloaden ( oder selber suchen auf der Seite der MFK-SO
(suchst Du ?).
Jetzt musst du:
=> Das Gesuch vollständig ausfüllenBeinahe geschafft – jetzt musst du mit:
dem Gesuch, dem Sehtest, den 2 Farbfötteli, dem Nothelfer-Ausweis, Deinem Pass (oder Deiner ID-Karte
mit der Wohnsitzbestätigung oder
dem Ausländerausweis) persönlich bei der MFK-SO in Olten oder
Grenchen
vorsprechen.
Ich weiss, ist mega
kompliziert und ein grosser Aufwand – aber sorry, geht nicht viel einfacher.
Du
kannst aber auch mit allen Unterlagen bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen,
Dir dort den Wohnsitz
bestätigen lassen und dann das Ganze auf die MFK bringen
oder schicken.
3. Theorieprüfung
Nachdem Du das Lernfahrgesuch eingereicht hast wird Dir die
MFK-SO schriftlich mitteilen, ab wann Du
die Theorieprüfung absolvieren kannst.
Nur mit dieser Bestätigung wirst Du zur Prüfung zugelassen.
Beachte ferner:
Zur Theorieprüfung wirst Du frühestens
einen Monat vor Erreichen des Mindestalters (18 Jahre) zugelassen.
Die Theorieprüfung kann in der Regel jeweils am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder am Freitag bei der MFK-Olten absolviert werden.
Du kannst Dich direkt am Prüfungstag bei der MFK-Olten, jeweils zwischen 13:30 und 14:15 Uhr zur Theorieprüfung anmelden.
Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 30.00 und ist bar zu bezahlen.
Die Theorieprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Randdaten:
Geprüft werden 50 Fragen // 1-2 Lösungen pro Frage sind möglich // maximal 14 Fehler sind erlaubt // die Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung kannst Du bei mir beziehe.4. Lernfahrausweis
Nach bestandener Theorieprüfung wird Dir der
Lernfahrausweis per Post zugestellt
(in der Regel innerhalb max. 5
Arbeitstagen).
Spätestens jetzt solltest Du mit Deinem Fahrlehrer einen
Termin für die erste Fahrstunde absprechen, denn jetzt geht’s endlich los.
Übrigens:
Der Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig --- er kann NICHT verlängert werden.5. Fahrausbildung - Fahrstunden
Ja, jetzt geht’s mit dem Lernfahrausweis endlich los!
Ich empfehle Dir die ersten paar Fahrstunden mit einem
Fahrlehrer zu absolvieren – Du tust Dir und Deinen Liebsten damit vermutlich
einen grossen Dienst – strapaziere doch lieber die Nerven und das Fahrzeug des
Fahrlehrers!?
Nach den ersten Fahrstunden mit dem Fahrlehrer sollte so viel wie irgend möglich privat geübt werden können. Dabei kann das beim Fahrlehrer Erlernte in der Praxis vertieft werden.
==>> Üben ==>> Üben ==>> Üben ==>> . . .
Achtung:
Private Lernfahrten nur
mit einer Begleitperson, die seit mindestens 3 Jahre den Führerausweis der
Kategorie B besitzt und das 23. Altersjahr vollendet hat !
Nur mit dem VKU-Nachweis kannst Du Dich zur praktischen Führerprüfung anmelden!
Der Besuch der Verkehrskunde ist obligatorisch.
Der Kurs à insgesamt 8 Lektionen erstreckt sich über vier Wochentage/-Abende (jeweils 2 Lektionen pro Abend).
Die Kursbestätigung behält während 2 Jahren seine Gültigkeit.
7. Praktische Führerprüfung
Meine Fahrschüler bestimmen, meist in Absprache mit mir,
über den Zeitpunkt der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung.
Nach bestandener praktischer Führerprüfung stellt die
MFK-SO den Führerausweis meist innerhalb von
max. 5 Arbeitstagen per Post zu.
Die Regelung besagt, dass nach bestandener Prüfung den Führerausweis zunächst nur für 3 Jahre auf Probe ausgestellt wird!
Währen der Probezeit muss innerhalb von 12 Monaten 1 Weiterbildungskurs, der sogenannte WAB-Kurs besucht werden (damit Dir nach Ablauf der Probezeit Dein Führerausweis nicht aberkannt wird und Du Deinen definitiven Führerausweis einfordern kannst).